Verpackungs- und Recyclinginformationen

Unsere Versand- und Produktverpackungen sind darauf ausgelegt, unsere Produkte während des Transports zuverlässig zu schützen und gleichzeitig einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft zu leisten. Wir prüfen laufend, wie wir Verpackungsmaterial reduzieren können.

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen erfüllen wir die geltenden gesetzlichen Anforderungen an Verpackungen, insbesondere das Verpackungsgesetz (VerpackG) sowie die seit dem 12. August 2026 unmittelbar geltende EU-Verpackungsverordnung (PPWR), und setzen weitere Anforderungen im Rahmen der dafür vorgesehenen Übergangsfristen um.


1. Systembeteiligungen

Die all4tec GmbH betreibt den Onlineshop illumitec.de und ist als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer ihrer Produkte gemäß § 7 VerpackG im Verpackungsregister LUCID registriert sowie an einem dualen System zur Rücknahme und Verwertung von systembeteiligungspflichtigen Verkaufsverpackungen beteiligt.

  • LUCID-Registrierungsnummer: DE5818931637873

  • Duales System: Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH

Darüber hinaus sind wir als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß § 6 ElektroG bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) registriert.

  • WEEE-Registrierungsnummer: DE83762634


2. Herstellerangaben

all4tec GmbH
Westallee 70
49661 Cloppenburg
Deutschland

Vertreten durch: Holger Grave
Handelsregister: HRB 209382
USt-IdNr.: DE297205287


3. Unsere Verpackungen

  • Versand- und Produktkartons: Unsere Kartonagen bestehen überwiegend aus Karton bzw. Wellpappe. Sie dienen als Versandverpackungen für den sicheren Versand unserer Waren an unsere Kundinnen und Kunden.

  • Füllmaterialien: Je nach Produkt verwenden wir Füllmaterialien aus Karton bzw. Pappe, um einen sicheren Transport zu gewährleisten. Diese sind bereits in den Produktkarton integriert.

  • Klebebänder: Zum sicheren Verschließen unserer Versandverpackungen setzen wir klares Kunststoff-Klebeband ein.


Verpackungsminimierung:
Gemäß Art. 10 PPWR sind Gewicht und Volumen unserer Verpackungen auf das für Schutz, Hygiene und Transportsicherheit notwendige Mindestmaß zu begrenzen. Wir überprüfen unsere Kartongrößen und Füllmaterialien laufend im Hinblick auf diese Anforderung und passen sie bei Bedarf an.


4. Recyclingfähigkeit

Kartonagen aus Karton bzw. Wellpappe sind grundsätzlich gut recyclingfähig, sofern sie sortenrein erfasst und möglichst frei von störenden Fremdmaterialien sind. Wir achten bei der Auswahl unserer Verpackungsmaterialien und Klebebänder darauf, dass sich Fremdmaterialien wie Kunststoff-Klebeband möglichst leicht vom Karton trennen lassen, damit die Kartonage anschließend dem Altpapierkreislauf zugeführt werden kann.


5. Recycling & Entsorgung für unsere Kunden

Bitte entsorgen Sie die einzelnen Verpackungsbestandteile entsprechend den örtlichen Entsorgungsvorschriften:

  • Kartonage/Wellpappe: über die Papiertonne bzw. das Altpapier.

  • Füllmaterial aus Papier: kann in der Regel zusammen mit dem Karton über das Altpapier recycelt werden.

  • Kunststoff-Klebeband: möglichst vom Karton entfernen; Gelbe Tonne bzw. die Wertstoffsammlung.


Hinweis zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten (LED-Hallenstrahler):

Unsere LED-Hallenstrahler sind Elektrogeräte im Sinne des ElektroG und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie können Ihre Altgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammel- und Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte zurückgeben.


Bitte beachten Sie, dass die konkreten Entsorgungsregeln je nach Kommune variieren können; im Zweifel gibt Ihre örtliche Abfallwirtschaft Auskunft.

Datenschutzhinweis: Bitte entfernen oder schwärzen Sie Versandetiketten mit personenbezogenen Daten vor der Entsorgung.


6. Gesetzliche Informationen

Wir erfüllen die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen an Verpackungen, insbesondere:

  • das Verpackungsgesetz (VerpackG) einschließlich der Systembeteiligungspflicht nach § 7 VerpackG,

  • die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), die seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt und die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG abgelöst hat. Das VerpackG bleibt daneben anwendbar, soweit die PPWR nationale Regelungen (z. B. zur Systembeteiligung) unberührt lässt; eine entsprechende Anpassung des VerpackG durch den deutschen Gesetzgeber wird erwartet.


Neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten aus der PPWR werden innerhalb der jeweils vorgesehenen Übergangsfristen umgesetzt.

Den vollständigen Verordnungstext können Sie auf der offiziellen EUR-Lex-Seite der Europäischen Union nachlesen: Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) – EUR-Lex


7. Kontakt

Bei Fragen zu unseren Verpackungen kontaktieren Sie uns gerne:

Stand: August 2026 (Änderungen vorbehalten)